Lustbarkeitsabgabe

Zuständig

Mit Wirksamkeit 01.03.2016 gilt das Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015. Die entsprechende Lustbarkeiten-Abgabenordnung der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis wurde am 10.12.2015 vom Gemeinderat beschlossen.

Für weitere Infos siehe unter Verordnungen/Infos.

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