Wasseranschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2040,00 €
inkl. MWSt2244,00 € Mindestanschlussgebühr

Zuständig

Ausmaß der Anschlussgebühr:(1) Die Wasseranschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke vom 1. bis zum 170. m² € 12,00; vom 171. bis zum 200. m² € 10,00; vom 201. bis zum 300. m² € 9,00; vom 301. bis zum 400. m² € 8,00 und ab dem 401. m² € 7,00 pro Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2, mindestens aber € 2.040,‐‐. (2) Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauten, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die Wasserversorgungsanlage aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl abzurunden. Dachräume sowie Dach‐ und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn‐, Geschäfts‐ oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind, wobei der Anteil der Stiegenhäuser und Vorräume aliquot berechnet wird. Mansarden werden nur ab einer Raumhöhe von 1,50 m in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen.Zur Bemessungsgrundlage zählen: a) Freistehende, angebaute und Kellergaragen, Carports sowie gewerblich genutzte Garagen b) Nebengebäude, wenn sie zu Wohnzwecken ausgebaut bzw. Teil eines Betriebes gewerblicher Art sind c) Kellerbars, Saunen, Toiletten, Waschküchen und Hobbyräume d) Wintergärten (unbeheizbarer, belüftbarer und zum angrenzenden beheizbaren Raum nicht dauernd geöffneter verglaster Vorbau). e) Bei land‐ und forstwirtschaftlichen Betrieben werden nur die Wohnzwecken dienenden Gebäude oder Gebäudeteile in die Bemessungsgrundlage einbezogen (inklusive Auszugswohnung im Hofverband). Bemessungsgrundlage ist die Summe der Innenfläche (Innenmasse plus einer Mauerstärke von 40 cm der Außenmauer). Milchkammern, Futterküchen, Wirtschaftsräume, Kühlräume sowie Verarbeitungsräume für Fleisch‐ und Milchprodukte sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, sofern ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an die Wasserversorgungsanlage vorhanden ist. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen: Balkone, Terrassen, Heizräume, Brennstofflagerräume, Schutzräume, Kellerräume

Wassergebührenordnung (100 KB) - .PDF