Vereinsförderung - Projektförderung

§1) Allgemeine Zwecke für Förderungsgewährung:
a) Unterstützung u. Anreiz für ein qualifiziertes u. vielfältiges Kunst-, Tourismus- und Kulturangebot.
b) Förderung von Aktivitäten von Vereinen und Organisationen, die sich mit Bildung, Sport, Tradition, Dorfkultur und Heimatpflege auseinandersetzen.
c) Personen und Personengruppen, deren Wirken eine positive Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeinde Hirschbach nach sich zieht.

§2) Förderungswerber:
Förderungswerber, die die Zwecke unter Punkt 1 erfüllen, können sein:
a)     alle ortsansässigen Vereine u Organisationen (ausgenommen pol. Parteien u. Gruppierungen)
b
)    alle ortsansässigen Personen und Personengruppen

§3) Ausmass der Förderungsgewährung:
Ab 01.01.2018 werden 3%o der Finanzkraft lt. Bezirksumlagegesetz 2016 für bis zu maximal drei Projekte als Projektförderung zur Verfügung gestellt.

§4) Förderungseinreichung:
Einreichfrist zur Förderungsbeantragung wird mit Ende Jänner des jeweiligen Förderungsjahres fixiert. Die Realisierung des Projektes hat bis spätestens Jahresende stattzufinden. Für die Förderungsbeantragung ist das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.

§5) Kriterien für die Gewährung von Projektförderungen:
a) Außerordentliche Investitionen, die über die typischen Organisationsaufgaben hinausgehen
b) Projektkooperationen zwischen Vereinen und Organisationen
c) Besondere Initiativen und innovative Projekte
d) Hochqualifizierte Vorträge und Veranstaltungen
e) Außerordentliche und besonders für die Gemeinde repräsentative Aktionen
Projekteinreichungen, die mehreren Kriterien entsprechen, werden höher gewichtet.

§6) Inhalt des Förderungsantrages:
a) Genaue Bezeichnung des Förderungswerbers
b) Knappe jedoch aussagekräftige Definition des Projekts (Ziele, Maßnahmen, Ortsangaben, Zeitplan)
c) Kostenaufstellung/Übersicht über die finanzielle Bedeckung inkl. weiterer  Förderungen (verpflichtende Angabe/Pflichtfeld bzw. ansonsten Leermeldung erforderlich)
d) Unterschrift des Förderungswerbers bzw. der Projektpartner.

§7) Auswahlkriterien:
Eingereichte Projekte werden im Ausschuss durchgesprochen und von jedem einzelnen Ausschussmitglied wird eine Punktebewertung (10 Punkte) vorgenommen.

§8) Förderungsauszahlung:
Die zugesagten Förderungsbeträge können erst nach Vorliegen sämtlicher Belege im Monat Dezember ausbezahlt werden. Bei geringer Belegung der Kosten können die Förderungen auch nur entsprechend reduziert gewährt werden.

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Zuständig

Formulare