Tourismusabgabe

Zuständig

Die Höhe der Abgabe wird für das gesamte Gemeindegebiet und für das ganze Jahr im Einvernehmen mit der Tourismuskommission des Tourismusverbandes Mühlviertler Kernland wie folgt festgesetzt Die Tourismusabgabe beträgt je Nächtigung in Gästeunterkünften und je entgeltlicher Nächtigung in Ferienwohnungen für Personen ab dem 15. Lebensjahr 2,00 Euro. Die Höhe der Tourismusabgabe für sämtliche unentgeltlichen Nächtigungen in einer Ferienwohnung beträgt pauschal für Wohnungen (Wohnräume) bis zu 50 m2 Nutzfläche sowie für Dauercamper 72 Euro, für Wohnungen über 50 m2 Nutzfläche 108 Euro.