Rückvergütung pauschale Kanalbenützungsgebühren

Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes ist für Familien mit mehr als 2 Kindern (=unter 18 Jahre) eine Ermäßigung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr um die Hälfte ab dem 3. Kind beabsichtigt. Die Gutschrift ist jedoch nur über Antrag und Beschluss des Gemeindevorstandes möglich.

Personen, die glaubhaft machen können, dass Sie sich weniger als die Hälfte des Jahres in der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis aufhalten und dennoch einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, können am Jahresende einen Antrag auf teilweise Rückerstattung der personenbezogenen Kanalpauschalgebühr (max. die Hälfte) an den Gemeindevorstand stellen.

Anträge auf Rückvergütung der Kanalbenützungsgebühren können nur rückwirkend frühestens ab 16. Oktober des laufenden Jahres und bis spätestens zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Gebühr entrichtet wurde.

Zuständig

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