Mutter-Kind-Zuschuss vom Land OÖ.

Von der OÖ. Landesregierung wurde der Mutter-Kind-Zuschuss beschlossen.
Nach den Richtlinien hat ein Elternteil Anspruch auf den Mutter-Kind-Zuschuss, wenn das Kind ab dem 01.01.2000 geboren ist, jener Elternteil das Kind überwiegend betreut, mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnt und beide (Elternteil und Kind) seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich den Hauptwohnsitz haben.
Weiters sind alle Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm nachzuweisen und das Kind muss alle bis zu diesem Alter empfohlenen öffentlichen Schutzimpfungen haben.
Der Mutter-Kind-Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt. (erste Rate mit Vollendung des 2. Lebensjahres, die zweite Rate mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung)
Für den Mutter-Kind-Zuschuss wird ein eigenes Vorsorgeheft bei den zuständigen Ärzten aufgelegt, das auch die Antragsformulare enthält.

Offizielle Information des Landes OÖ