Kanalanschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2990,00 € Mindestanschlussgebühr
inkl. MWSt3289,00 € Mindestanschlussgebühr

Zuständig

Die Kanalanschlussgebühr errechnet sich aus der bebauten Fläche (=Bemessungsgrundlage). Für jeden m2-Bemessungsgrundlage kommen EUR 16,50 (inkl. 10 % USt) zur Vorschreibung. Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren Anschluß an das gemeindeeigene,öffentliche Kanalnetz aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Dach- und Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- und Betriebszwecken benutzbar ausgebaut sind, wobei der Anteil der Stiegenhäuser und Vorräume aliquot berechnet wird. Mansarden werden nur ab einer Raumhöhe von 1,50 m in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen. Für bestimmte Verwendungen werden Zu- bzw. Abschläge verrechnet (Nähere Informationen siehe Verordnungen).

Achtung: Die Kanalmindestanschlussgebühr wird alljährlich vom Gemeinderat neu festgesetzt (Indexsteigerungen werden berücksichtigt) und kann daher von der ausgewiesenen Mindestanschlussgebühr abweichen. Die aktuellen Gebühren finden Sie unter Verordnungen!