Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ.

Das Land OÖ. gewährt für Pendler, welche täglich oder wöchentlich eine einfache Fahrtstrecke von mind. 25 km zur Arbeitsstelle zurücklegen eine Fernpendlerbeihilfe. Die Beihilfe ist sowohl vom Einkommen als auch von der zu fahrenden Strecke abhängig.

Nähere Informationen erteilen gerne die Mitarbeiter des Gemeindesamtes.

Antragsformular des Landes OÖ.

Zuständig