Aufbahrungsgebühr in der Leichenhalle

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt85,00 €
inkl. MWSt85,00 € für Aufbahrung und Aussegnung

Zuständig

Für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle (unabhängig ob Aufbahrung und/oder Aussegnung).

Die Gebühren ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn es sich um eine Leiche einer Person unter 15 Jahren handelt.